Schutz eines Biotops: Goetheanum beantragt beim Bundesgericht provisorischen Baustopp
Neue Gutachten über die Grundwasserströme zum Naturschutzgebiet ‹Schwinbach Aue› belegen, dass die Vorarbeiten im Baugebiet ‹Uf der Höchi II› in Arlesheim voraussichtlich zu irreversiblen Schäden im Biotop führen. Das Goetheanum als Besitzer des ans Baugebiet angrenzenden Naturschutzgebiets wendet sich ans Bundesgericht für einen Baustopp bis zur gerichtlichen Klärung des Sachverhalts.